Fragen Sie zehn Deutsche, welche konkreten Rechte sie gegenüber ihrer Bank haben, und neun werden zögern. Das ist kein Versagen der Verbraucher — es ist eine Struktur, die dem Bankensektor nutzt. Denn deutsches Verbraucherrecht hat in den vergangenen zwei Jahrzehnten einen erheblichen Schutzrahmen für Bankkundschaft aufgebaut. Das Problem ist die Kluft zwischen Recht und Wissen.
Ihr SCHUFA-Score: Was Sie fordern können
Die SCHUFA Holding AG speichert über fast jeden Erwachsenen in Deutschland Kreditdaten und berechnet daraus einen Score, der über Kreditwürdigkeit, Mobilfunkverträge, Mietwohnungen und manchmal sogar Stellen entscheidet. Was wenige wissen: Sie haben das gesetzliche Recht, einmal jährlich kostenlos eine vollständige „Datenkopie“ nach Art. 15 DSGVO zu verlangen. Diese enthält alle gespeicherten Daten, Scorewerte und die Berechnung. Das Formular finden Sie auf der offiziellen SCHUFA-Website unter „Datenkopie (DSGVO)“.
So fordern Sie Ihren SCHUFA-Bericht an
1. Besuchen Sie meineschufa.de · 2. Wählen Sie „BonitAuskunft kostenlos“ (Datenkopie nach DSGVO) · 3. Identitätsprüfung per Postident oder Online-Banking · 4. Empfang innerhalb weniger Werktage per Post oder digitaler Download
Gebühren, die Sie zurückfordern können
Der Bundesgerichtshof hat in einer wegweisenden Entscheidung aus dem Jahr 2021 klar gestellt: Banken dürfen Gebühren für Änderungen von Kontovertragsbedingungen nur verlangen, wenn der Kunde aktiv zustimmt. Stillschweigende Zustimmung durch Nicht-Widerspruch ist unzulässig. Viele Banken haben jahrelang genau dies praktiziert — und sind zur Rückzahlung verpflichtet. Betroffene Verbraucherschutzorganisationen wie die Stiftung Warentest und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben Musterbrief-Vorlagen veröffentlicht.
Welche Gebühren häufig zurückgefordert werden
- Jahresgebühren, die ohne aktive Zustimmung erhöht wurden (seit 2018)
- Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite (BGH-Urteil aus 2014, Verjährungsfristen beachten)
- Kontoentgelte für Leistungen, die ohnehin gesetzlich vorgeschrieben sind
- Vorfälligkeitsentschädigungen, die über das gesetzlich zulässige Maß hinausgingen
Das Recht auf ein Basiskonto
Seit 2016 haben alle Menschen mit legalem Aufenthalt in Deutschland das Recht auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen — unabhängig von SCHUFA-Score, Einkommen oder Nationalität. Das sogenannte Basiskonto kann nicht mit dem Argument des mangelnden Geschäftsinteresses verweigert werden. Wer abgelehnt wird, kann Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einlegen.
Kündigung und Wechsel: Stärker als gedacht
Viele Bankkunden zahlen überhöhte Gebühren, weil sie den Kontowechsel als zu aufwendig fürchten. Dabei ist er seit Einführung des Zahlungskontengesetzes 2016 erheblich einfacher geworden: Die neue Bank ist verpflichtet, den Wechsel zu organisieren — Daueraufträge, Lastschriften und Gehaltszahlungen werden automatisch übertragen. Der Vorgang dauert maximal zwölf Geschäftstage.
„Wer nie nach besseren Konditionen fragt, zahlt immer zu viel. Der erste Anruf ist kostenlos — und meistens sehr effektiv.“ — Verbraucherzentrale Hamburg
- SCHUFA-Datenkopie kostenlos anfordern: meineschufa.de
- Kontogebühren prüfen: verbraucherzentrale.de (Musterbriefe zur Gebühr-Rückforderung)
- Basiskonto-Beschwerde bei BaFin: bafin.de
- Kontowechselservice nutzen: bei jeder deutschen Bank, die dem Zahlungskontengesetz unterliegt
Dieser Artikel ist eine allgemeine Darstellung öffentlich verfügbarer Rechtspositionen und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Finanzberatung. Bei wesentlichen Finanzentscheidungen empfiehlt sich die Konsultation einer zugelassenen Verbraucherberatung.


